Christine Vollmer Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Zunächst einmal haben Sie als Beschuldigter das Recht zu schweigen. Machen Sie davon Gebrauch!
Sie haben ein strafrechtliches Problem wegen eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens?
Es fand eine Durchsuchung, Beschlagnahme von Gegenständen, Grundstücken oder Geld statt, oder ihnen wurde die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen?
Sie sind in Haft genommen worden, oder eine Inhaftierung droht?
Wenn sie mich kontaktieren, berate ich Sie kompetent und erfahren, wir überlegen gemeinsam, wie die beste Verteidigungsstrategie in ihrem individuellen Fall aussehen kann, auf Basis der Akteneinsicht.
Ich verteidige Sie in allen Lagen des Verfahrens, auch im Berufungs- und Revisionsverfahren.